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Christlicher Lebenshilfe Bund e.V., Sitz Augsburg
Vereinssatzung (Auszug i. d. F. vom 15.04.2006)
§1 Zweck des Vereins
1. Auf der Grundlage der Heiligen Schrift, als dem ewigen Wort Gottes, und als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums, hat der Verein den Zweck, sozial schwachen Familien, Kindern, Jugendlichen und volljährigen Einzelpersonen zu helfen und vorbeugend zur Vermeidung von Straftaten zu wirken.
Darüber hinaus hat der Verein den Zweck, die durch Straftaten in Not geratenen Opfer, Familien von Opfern und Tätern sowie diesbezügliche Einzelpersonen, aber auch die Straffälligen selbst (Erwachsene und Jugendliche), zu betreuen, das Evangelium zu verkündigen und in Zusammenarbeit mit den Anstaltsgeistlichen in den Justizvollzugsanstalten Gottesdienste zu gestalten.
2. Der Verein ist politisch neutral und als Christengemeinschaft konfessionsfrei.
3. Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
Regelmäßige und geordnete Betreuung von
a) Jugendlichen und Erwachsenen vor und nach der Entlassung aus Justizvollzugsanstalten. Soweit es sich um Betreuung vor der Entlassung handelt, bewegt diese sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am Strafvollzug, gemäß den Richtlinien der jeweiligen Staats- oder Länderjustizministerien, in der jeweils gültigen Fassung;
b) in Not geratenen Familien straffällig gewordener Väter oder Mütter;
c) sozial schwachen Menschen, welche aufgrund einer Straftat anderer in Not geraten sind;
d) Opfern und Straffälligen, im Rahmen des "Täter/Opfer-Ausgleichs";
e) Opfern und Straffälligen, in Sachen "Ausgleichszahlungen";
f) Das Abhalten von Versammlungen, Lehrgängen, Vorträgen und muskalischen Veranstaltungen ist ebenfalls Bestandteil von Betreuung.
Die Betreuung erfolgt in menschlicher, materieller, vor allem aber auch in geistlicher Hinsicht. Insoweit ist es auch Aufgabe des Vereins, Jesu Christi Auftrag an uns nachzukommen und weiterzugeben, nämlich umzukehren und einen neuen Weg mit Gott zu gehen, Gott und den Nächsten zu lieben und zu achten. Das alles auf der Grundlage der Frohen Botschaft, dass die Liebe Gottes in Jesus Christus durch Vergebung für alle Menschen, ob arm, krank oder schwach, insbesondere aber auch den reuigen Straffälligen geschenkt worden ist.
4. Der Verein ist gemeinnützig und mildtätig. Er strebt keinen Gewinn an und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken.
Letzte Änderung am Samstag, 3. November 2007 um 19:13:22 Uhr.